Go International: Der Freistaat Bayern unterstützt Ihre Internationalisierungspläne mit Zuschüssen bis zu 60.000€

Go International: Bayerns Förderprogramm für internationale Geschäftsentwicklung

Bayerische Unternehmen sind weltweit für ihre hochwertigen Produkte und Dienstleistungen bekannt. Deshalb unterstützt der Freistaat Bayern die Internationalisierung von Unternehmen durch das Förderprogramm „Go International“. Dieser Blogbeitrag bietet einen kompakten Überblick darüber, wie Sie sich für eine Förderung durch dieses Programm bewerben können.


Warum Internationalisierung in Bayern oberste Priorität hat


Die bayerische Wirtschaft ist stark exportorientiert, doch viele Unternehmen – insbesondere KMU – sehen sich mit Hindernissen wie mangelnder Marktkenntnis, Finanzierungsproblemen, intensivem Wettbewerbsdruck oder begrenzten Personalressourcen konfrontiert. Der Freistaat setzt daher auf das Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“: Unternehmen sollen ihre eigenen Internationalisierungsstrategien entwickeln, dabei jedoch finanzielle und organisatorische Unterstützung erhalten.


Förderprogramm für KMU: Go International


Das Programm „Go International“ unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler beim Eintritt in bis zu zwei neue Auslandsmärkte. Das Programm finanziert verschiedene Dienstleistungen mit Zuschüssen von bis zu 30.000 € pro Zielland (maximal 60.000 € für zwei Zielländer) und Förderquoten von etwa 40 bis 50 Prozent, je nach Region. Diese Förderung reduziert die finanzielle Belastung, mindert Risiken und stärkt Ihre Wettbewerbsposition, da relevante Dienstleistungen für die Markterschließung in Zielländern erschwinglicher werden.

Je nach spezifischem Programm werden in erster Linie konkrete Maßnahmen zur Markterschließung im Ausland gefördert – keine Investitionen in Maschinen, sondern „weiche“ Dienstleistungen in den Bereichen Strategie, Markterschließung und Qualifizierung:


Förderfähige Maßnahmen*

  • Teilnahme an internationalen Messen (Erstteilnahme oder ausgewählte Wiederholungsbeteiligungen) einschließlich Stand-, Reise- und Marketingkosten innerhalb des festgelegten Rahmens.
  • Marketing- und Werbemaßnahmen im Zielland, z. B. Broschüren, Websites, Online-Kampagnen, Übersetzungen.
  • Beratung zu Markteintritt und Export, z. B. zu Vertriebsstrukturen, Preisstrategie, rechtlichen Rahmenbedingungen.​
  • Suche nach Geschäftspartnern, Delegationsreisen, B2B-Matchmaking und ähnliche Networking-Aktivitäten.
  • Für das Zielland speziell erforderliche Zertifizierungen und Inspektionen (z. B. Produktnormen).
  • Schulungen in Sprache, Gepflogenheiten, Exportverfahren, interkultureller Kompetenz und spezifischen Kenntnissen über den Zielmarkt.

*Für genauere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.


Diese Maßnahmen unterstützen sowohl die strategische Vorbereitung als auch die operative Umsetzung internationaler Geschäftsaktivitäten – von der ersten Marktanalyse bis hin zur professionellen Bearbeitung neuer Kundenkontakte unter professioneller Begleitung.


Go International: Von der Idee zur Anwendung


Vor der Antragstellung findet immer eine Beratung mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) statt, bei der festgestellt wird, ob das Unternehmen förderfähig ist (KMU/Freiberufler mit Sitz in Bayern, neue Zielländer, Art der Maßnahmen). Anschließend werden Zielländer, Maßnahmen (z. B. Messen, Marketing, Zertifizierungen, Schulungen) sowie grobe Kosten und Zeitpläne festgelegt; daraus ergibt sich der individuelle Internationalisierungsplan.


Einreichung und Genehmigung von Anträgen


Die Antragsunterlagen sind über uns, online oder über die örtliche Handelskammer erhältlich und müssen bei der zuständigen IHK/HWK oder der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern eingereicht werden. Bei der Prüfung werden unter anderem Unternehmensdaten, KMU-Status, geplante Zielländer (maximal zwei neue) und förderfähige Ausgaben untersucht. Bei positiver Prüfung erhält das Unternehmen einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, in dem der Fördersatz und der maximale Zuschussbetrag angegeben sind (in der Regel 20.000 bis 30.000 Euro pro Zielland, Förderquote je nach Region bis zu 50 Prozent, im Großraum München etwas geringer).


Durchführung von Maßnahmen, Rechnungsstellung und Zahlung


Nach der Bewilligung setzt das Unternehmen die geplanten Maßnahmen während des Förderzeitraums gemeinsam mit dem externen Dienstleister eigenständig um, in der Regel innerhalb von bis zu 12 Monaten pro Zielland. Die Förderung wird auf Erstattungsbasis ausgezahlt: Das Unternehmen bezahlt zunächst alle Rechnungen selbst und reicht dann die Belege und Zahlungsunterlagen bei der Kammer oder dem Außenhandelszentrum ein. Nach einer inhaltlichen und formalen Prüfung (Relevanz für den Zielmarkt, Förderfähigkeit, Einhaltung der Bewilligungsfrist und Ausgabenobergrenzen) wird der Zuschuss bis zur Höhe des bewilligten Betrags auf das Geschäftskonto des Unternehmens überwiesen.


Wie kann G&E Sales Ihnen dabei helfen?


G&E Sales ist Ihr zuverlässiger Partner in diesem Prozess! Ein externer Berater wie G&E Sales kann sowohl den Internationalisierungs- als auch den Finanzierungsprozess erheblich beschleunigen, professionalisieren und das Risiko reduzieren. Mit unseren umfassenden Internationalisierungsdienstleistungen und unserer Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses.


Strategie und Zielmarktauswahl


Wir helfen Ihnen dabei, realistische Zielmärkte zu identifizieren und eine kohärente Internationalisierungsstrategie zu entwickeln. Dazu gehören Markt- und Wettbewerbsanalysen, die Bewertung interner Ressourcen und eine klare Priorisierung von Maßnahmen, die später die Grundlage für Ihren Förderantrag bilden.


Prüfung der Förderfähigkeit und Vorbereitung des Antrags


G&E Sales prüft, welche Strategien zur Situation Ihres Unternehmens passen und welche Kosten konkret förderfähig sind. Anschließend unterstützen wir Sie bei der strukturierten Vorbereitung des Antrags, der Ausarbeitung des Projektplans und der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen, sodass Ihre Bewilligungschancen steigen und Formfehler vermieden werden.


Operative Umsetzung von Maßnahmen


Viele förderfähige Dienstleistungen – wie Marketingkonzepte, Suche nach Geschäftspartnern, Vorbereitung von Messen oder Schulungen – können von uns geplant, koordiniert oder direkt erbracht werden. So entsteht eine nahtlose Kette von der Strategie über die Maßnahmenplanung bis hin zur praktischen Umsetzung im Zielmarkt, ohne dass Ihr Unternehmen intern Fachpersonal aufbauen oder verschiedene externe Dienstleister suchen muss.


Berichterstattung, Rechnungsstellung und Optimierung


Da Förderprogramme wie Go International auf Erstattungsbasis funktionieren, sind eine ordnungsgemäße Dokumentation und Rechnungsstellung unerlässlich. G&E Sales stellt Ihnen alle erforderlichen Belege, Unterlagen und Berichte zur Zielerreichung zur Verfügung, was Ihr Unternehmen von Verwaltungsaufwand entlastet und gleichzeitig eine solide Grundlage für zukünftige Internationalisierungsschritte schafft.

Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen und eine kostenlose Beratung für eine Potenzialanalyse.

Schreiben Sie eine E-Mail an info@geglobalsales.com.

Go International: Der Freistaat Bayern unterstützt Ihre Internationalisierungspläne mit Zuschüssen bis zu 60.000€
Martin Konerth 4. Dezember 2025
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